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Honorar

Als kassenzugelassener Psychotherapeut fallen für Sie als gesetzlich Versicherte/r keine Kosten an.

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Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die gesamten Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. Beispiele hierfür sind Angststörungen, Depressionen, Zwangsstörungen oder psychosomatische Erkrankungen. Auch bei schweren körperlichen Erkrankungen, die zu einem hohen seelischen Leidensdruck führen, kann eine psychotherapeutische Begleitung angezeigt sein. 

 

Ob eine seelische Erkrankung vorliegt, wird vor Beginn der Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde ("Erstgespräch") abgeklärt. Die Kosten dafür werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Hinweis: Therapien, die allgemeine Lebensprobleme betreffen, wie eine Paartherapie oder eine Erziehungsberatung, zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen; dasselbe gilt für Therapien, die an erster Stelle der Persönlichkeitsentwicklung oder dem beruflichen Erfolg dienen sollen.

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Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Krankenversicherungskarte mit.

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