top of page

Honorar

 

Das Stundenhonorar in meiner Privatpraxis richtet sich nach der GOP (Auszug aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)). Bitte beachten Sie, dass mein Stundenhonorar 139,89 € (3,2-facher Satz) pro Sitzung (50min.) beträgt, private und gesetzliche Krankenkassen übernehmen davon in der Regel 100,55€. Bitte klären Sie vor unserem Erstgespräch, ob Ihr Versicherungsvertrag die Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie vorsieht und welche Formalitäten Sie beachten müssen.

​
Paartherapie - Hypnose - Coaching (Selbstzahlerleistungen)
 
Privat-Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte

Private Krankenkassen oder die Beihilfe erstatten grundsätzlich 100,55€ (2,3facher Satz) einer ambulanten Psychotherapie in einer Privatpraxis. Bitte klären Sie vor unserem Erstgespräch, ob Ihr Versicherungsvertrag die Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie vorsieht und welche Formalitäten Sie beachten müssen.

​

Privatzahler / Selbstzahler

Sie haben jederzeit die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst bzw. privat zu bezahlen.

Der Vorteil für Selbstzahler liegt im Wegfall jeglicher Formalitäten (Anträge etc.), es werden keine Informationen an Dritte (z.B. Krankenkassen) weitergegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Honorar bei der Steuererklärung geltend machen.

​
Terminabsage

Die verbindliche Anmeldung in meiner Praxis beinhaltet auch die Zustimmung zur Ausfallshonorarregelung.
Dies bedeutet für Sie: Wenn Sie einmal eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich 48h vor dem Termin zu informieren. Vor allem im Interesse anderer KlientInnen, die auf einen Termin warten, ist es wichtig, Ihren Termin rechtzeitig abzusagen oder zu verschieben. Ansonsten habe ich keine Möglichkeit den Termin an andere zu vergeben und müsste Ihnen das Sitzungshonorar privat in Rechnung stellen. Durch eine rechtzeitige Absage kommen keine Kosten auf Sie zu.

​

​

​

bottom of page