Honorar
Online-Coaching (Einzel)
...als Selbstzahlerleistung
Beratungen, die an erster Stelle der Persönlichkeitsentwicklung oder dem beruflichen Erfolg dienen sollen oder allgemeine Lebensprobleme betreffen, wie eine Paartherapie oder eine Erziehungsberatung, zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden als Coaching abgerechnet.
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Der Vorteil für Selbstzahler liegt im Wegfall jeglicher Formalitäten (Anträge etc.), es werden keine Informationen an Dritte (z.B. Krankenkassen) weitergegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Honorar bei der Steuererklärung geltend machen.
Honorar für Online-Coaching und Beratung à 50min: 190€
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Online-Therapie (Einzel und Gruppe)
...als Gesetzlich Versicherte/r
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die gesamten Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. Beispiele hierfür sind Angststörungen, Depressionen, Zwangsstörungen oder psychosomatische Erkrankungen. Auch bei schweren körperlichen Erkrankungen, die zu einem hohen seelischen Leidensdruck führen, kann eine psychotherapeutische Begleitung angezeigt sein.
Ob eine seelische Erkrankung vorliegt, wird vor Beginn der Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde (Erstgespräch) abgeklärt. Die Kosten dafür werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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In meiner kassenzugelassenen Praxis entstehen für Sie als gesetzlich Versicherte/r keine Kosten.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte zum ersten Termin mit.
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...als Privatversicherte/r
Das Stundenhonorar für Privatversicherte basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine 50-minütige Sitzung beträgt das Honorar 153,00 €, entsprechend dem 3,5-fachen Satz der GOP. Private Krankenkassen erstatten üblicherweise 100,55 € dieses Betrags (in begründeten Fällen bis zu 153€). Bitte prüfen Sie vor unserem Erstgespräch, ob Ihre Versicherung ambulante Psychotherapiekosten übernimmt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
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Vorleistung für Privatversicherte: 153€ (Erstattung durch die PKV: 100,55€ - 153,00€)
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Terminabsage
Die verbindliche Anmeldung in meiner Praxis beinhaltet auch die Zustimmung zur Ausfallshonorarregelung. Dies bedeutet für Sie: Wenn Sie einmal eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich 48 Stunden vor dem Termin zu informieren. Vor allem im Interesse anderer KlientInnen, die auf einen Termin warten, ist es wichtig, Ihren Termin rechtzeitig abzusagen oder zu verschieben. Ansonsten habe ich keine Möglichkeit den Termin an andere zu vergeben und müsste Ihnen das Sitzungshonorar privat in Rechnung stellen.
Durch eine rechtzeitige Absage kommen keine Kosten auf Sie zu.
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